Gesetzliche Gewährleistung

Die amtliche Mitteilung informiert Sie über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren.

Amtliche Mitteilung: Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre für Waren in der EU; Rechte bei Mängeln und Vorgehen gegenüber dem Verkäufer. Vollständiger Wortlaut über den folgenden Textlink.
Unveränderte farbige Mitteilung der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen: Ihre Gewährleistungsrechte bei „Ihr Europa“.

Quelle: Europäische Kommission – amtliche Vorlagen. Gestaltung und Inhalt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.